Advertiser AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Advertiser der twiago GmbH

Stand: 10.11.2021

Präambel

Gegenstand des Unternehmens der twiago GmbH (nachfolgend „twiago“) ist der Ein- und Verkauf von Medialeistungen, insbesondere von Online-Werbung. twiago ermöglicht ihren Kunden Werbemittel auf den Webseiten der Partner von twiago zu bewerben und so den Adressatenkreis der jeweiligen Werbekampagne zu vergrößern, indem die Kunden entgeltlich am Netzwerk von twiago teilnehmen.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen twiago und deren Kunden.

1.2. twiago erkennt entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, dass twiago ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden und twiago.

2. Zustandekommen von Verträgen

2.1. Die Angebote von twiago sind stets unverbindlich und freibleibend, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

2.2. Beauftragt der Kunde twiago so gilt die Beauftragung als verbindlich. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn twiago diesen binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich bestätigt oder durch den Beginn der Leistungserbringung. Einer Annahmeerklärung bedarf es in letzterem Fall nicht. Ist nach der Verkehrssitte eine Annahme entbehrlich oder verzichtet der Kunde darauf, gilt der Auftrag auch als zustande gekommen (§ 151 BGB).

2.3. Wird twiago durch Agenturen beauftragt, kommt der Vertrag unmittelbar mit der Agentur zustande, es sei denn, die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, in Vertretung für einen Agenturkunden zu handeln und benennt eine inländische ladungsfähige Anschrift des Agenturkunden (§ 164 II BGB).

2.4. Sofern der Vertrag unmittelbar zwischen der Agentur und twiago zustande kommt, tritt die Agentur bereits jetzt zur Sicherung der Ansprüche von twiago mit Zustandekommen des Vertrages sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftig entstehenden Forderungen in Höhe von 110 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit twiago an twiago ab. Gleichzeitig berechtigt die Agentur twiago, die Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen.

3. Von twiago zu erbringende Leistungen

3.1. twiago platziert Buchungen in Form von Textlinks und/oder graphische Werbemittel mit dem im Auftrag vereinbarten Inhalt auf einzelnen Internetund mobilen Partner-Websites sowie in E-Mail-Versendungen je nach Verfügbarkeit und gemäß dem twiago-Optimierungsalgorithmus. Zur Erfüllung des Auftrags nimmt twiago eine sorgfältige Auswahl geeigneter Internet- und mobilen Partner-Websites sowie E- Mail-Versendungen vor, wobei sich twiago das Recht vorbehält, die Liste der ausgewählten Partner-Websites sowie E-Mail-Versendungen jederzeit zu verändern, zu beschränken oder zu erweitern.

3.2. twiago stellt sicher, dass Werbeleistungen unter keinen Umständen in solche Webseiten integriert werden, die pornografische, strafbare oder gesetzeswidrige Angebote enthalten.

3.3. Für den vereinbarten Buchungszeitraum nimmt twiago monatlich eine Zählung der vereinbarten Performanceparameter auf die eingesetzten Werbemittel vor und weist diese transparent aus.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Werbemittel, die für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich sind, gemäß den technischen Spezifikationen von twiago spätestens zwei Werktage vor Beginn der Werbeschaltung bereit zu stellen. Die genauen technischen Spezifikationen stellt twiago vorab dem Kunden zur Verfügung.

4.2. Die Werbemittel müssen für die vereinbarte Leistung geeignet sein. Erweisen sich die Werbemittel als nicht geeignet, so behält sich twiago das Recht vor, soweit erforderlich und zumutbar, die vom Kunden gelieferten Werbemittel so zu bearbeiten, dass diese den technischen Spezifikationen von twiago entsprechen. Eine Verpflichtung hierzu seitens twiago besteht nicht.

4.3. Sofern geschuldete Werbemittel aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht den technischen Spezifikationen von twiago entsprechen oder nicht rechtzeitig bereit gestellt werden und twiago deswegen die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringen kann, ist twiago berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu berechnen.

4.4. Sind die Werbemittel vom Kunden aufgrund ihrer Gestaltung nicht zweifelsfrei als solche erkennbar, können twiago oder die Betreiber der Partnerplattformen von twiago, auf der die Werbemittel geschaltet werden, diese als Werbung kennzeichnen, um wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

5. Unzulässige Werbung und Unterbrechung

5.1. Der Kunde versichert, dass die Werbemittel nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt für Verlinkungen (Werbeziel) auf Inhalte des Kunden oder Dritter.

5.2. Besteht der begründete Verdacht, dass Werbemittel oder Werbeziel gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, ist twiago berechtigt, die Durchführung der geschuldeten Leistung bis auf weiteres zu unterbrechen. twiago wird den Kunden innerhalb von 2 Werktagen ab Beginn der Unterbrechung hierüber informieren. Der Kunde kann die Unterbrechung durch Bereitstellung von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden.

5.3. Werbung, die innerhalb eines Werbemittels Produkte oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbungtreibenden bewirbt („Verbundwerbung“), bedarf der gesonderten Zustimmung durch twiago und berechtigt zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Der Kunde ist verpflichtet, twiago auf Verbundwerbung aufmerksam zu machen. Versäumt der Kunde es schuldhaft, twiago über Verbundwerbung zu informieren, ist twiago ebenfalls berechtigt, die Durchführung der Leistung bis auf weiteres zu unterbrechen.

6. Unbedenklichkeits- und Freistellungserklärung

6.1. Der Kunde versichert, Inhaber sämtlicher erforderlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte zu sein und räumt diese twiago für die Erbringung der geschuldeten Leistung ein. Soweit zur Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich, ist twiago berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen.

6.2. Für den Inhalt der Werbemittel und -ziele in wettbewerbs-, marken-, persönlichkeits- und urheberrechtlicher Hinsicht ist der Kunde verantwortlich.

6.3. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er, soweit erforderlich, im Besitz sämtlicher Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte an den von ihm übermittelten Werbemitteln ist.

6.4. Der Kunde garantiert, dass die Werbemittel keine Viren, Trojaner, Spyware oder sonstige Schadprogramme enthalten.

6.5. Der Kunde stellt twiago bereits jetzt von sämtlichen und etwaigen Schäden, Verlusten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die twiago im Falle der Verletzung vorgenannter Zusicherungen entstehen.

7. Schaltzeitraum und Abrechnung

7.1. Soweit für die von twiago geschuldeten Leistungen Schaltzeiträume vereinbart sind, steht twiago ein Schieberecht zu, wenn die Leistung aus nicht von twiago zu vertretenden Gründen während des vereinbarten Schaltzeitraums nicht erfüllt werden kann. Die Dauer des Schieberechts entspricht dabei derjenigen des gebuchten Schaltzeitraums.

7.2. twiago weist darauf hin, dass soweit eine im Auftrag vereinbarte Anzahl von Performancewerten (AdImpressions, Clicks, Leads, Orders o.ä.) für einen bestimmten Schaltzeitraum vorgesehen ist, das Erreichen dieser Anzahl innerhalb des Schaltzeitraums selbstverständlich nicht garantiert werden kann. Sollte die vereinbarte Anzahl nicht innerhalb des vorgesehenen Schaltzeitraums erreicht werden, kann der Vertrag auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet und entsprechend abgerechnet werden oder der Schaltzeitraum bis zum Erreichen der vereinbarten Anzahl verlängert werden.

7.3. Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von twiago. Messabweichungen von bis zu 10 % sind geringfügig und marktüblich. Eine solche Abweichung gilt im Rahmen der Schwankungstoleranz nicht als Mangel oder Übererfüllung.

7.4. Beanstandungen oder Reklamationen zu Kampagnenschaltungen sind in schriftlicher Form innerhalb von 14 Tagen nach Kampagnenende an twiago zu richten.

8. Laufzeit, Kündigung

8.1. Die Laufzeit des Werbevertrages wird in der Buchungsbestätigung bestimmt. Ab Beginn der Auslieferung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung zu einem Termin vor Beginn der Auslieferung ist mit einer Frist von 5 Werktagen jederzeit möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung mindestens 3 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen werden bis zum Schaltungsbeginn mit einer Schadensersatzpauschale von 30%  des Netto-Auftragswertes berechnet. Ab Schaltungsbeginn erhöht sich die Pauschale auf 100% des Netto-Auftragswertes.

8.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3. Unabhängig von der Kündbarkeit des Werbevertrages  wird twiago auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Werbekunden die Werbemittel binnen  5 Werktagen,  bei Gefahr in Verzug unverzüglich, von den vermarkteten Websites entfernen.

9. Außerordentliches Kündigungsrecht

9.1. Verstößt der Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen gegen geltendes Recht oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist twiago zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

9.2. twiago ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommt.

9.3. twiago wird dem Kunden die Kündigung unverzüglich in Schriftform mitteilen.

10. Zahlungsbestimmungen

10.1. Die vereinbarte vom Kunden zu leistende Vergütung ist nach Abschluss der vereinbarten Leistung und/ oder des Leistungszeitraums fällig und binnen 5 Werktagen ab Rechnungsstellung zu erbringen. Sollte die vereinbarte Laufzeit mehrere Monate betragen, so wird dem Kunden monatlich eine Abrechnung zugehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10.2. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bezahlung behält sich twiago in Einzelfällen das Recht einer Bonitätsprüfung oder einer Vorauszahlung vor der Leistungserbringung (Vorauskasse) vor.

10.3. Bei Verzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden sowie wenn gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, ist twiago berechtigt, die Leistung zurückhalten. Der Kunde kann dies durch rechtzeitige Sicherheitsleistung in Höhe der Vergütung verhindern.

10.4. Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von twiago nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von twiago anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

10.5. Sofern an Verwertungsgesellschaften aufgrund gesetzlicher Vorschriften Vergütungen abzuführen sind, sind diese in den Preisen nicht enthalten und vom Kunden gesondert zu tragen.

11. Haftungsausschluss und Verjährung

11.1. twiago garantiert nicht für den Erfolg der Werbung.

11.2. Eine Haftung von twiago für Ertragsausfälle wegen fehlender Betriebsbereitschaft oder Störungen des Internetangebots, technischer Einrichtungen oder wegen Störungen, Löschungen oder Deaktivierungen von Partner-Websites ist ausgeschlossen.

11.3. Für Schäden des Kunden durch twiago oder deren gesetzliche Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung von twiago, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

11.4. Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Falle des Verzugs betragen sie jedoch höchstens 5% des Auftragswertes.

11.5. Ansprüche gegen twiago verjähren, sofern nicht gesetzliche Verjährungsregelungen gelten, innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Entstehen.

12. Datenschutzbestimmungen

12.1. twiago ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist twiago berechtigt, diese Daten an beauftragte Dienstleister weiterzugeben.

12.2. Der Kunde versichert, Daten, auf welche er durch die Werbemittel Zugriff erhält, ausschließlich unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben, verarbeiten oder nutzen sowie die einschlägigen Kodizes des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) zu nutzungsbasierter Online-Werbung (OBA) in Ihrer jeweils gültigen aktuellen Fassung einzuhalten.

13. Änderungen der AGB

13.1. twiago kann jederzeit die AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bereits erteilte Aufträge bleiben wirksam, wenn die Änderungen der AGB seitens twiago mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbung gegenüber dem Kunden angezeigt werden. Dem Kunden steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Textform ausgeübt werden muss.

13.2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

14. Verschwiegenheitsvereinbarung

Die Vertragsparteien vereinbaren, den Inhalt des Werbeauftrags, insbesondere die Preise und Konditionen, streng vertraulich und unter Verschwiegenheit zu behandeln. Eine Ausnahme hiervon gilt für den Fall als vereinbart, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Ebenso wenn twiago entsprechend dieser Bedingungen berechtigt ist, Dritte zur Erfüllung des Auftrages einzuschalten sowie den Inhalt des Auftrages verbundenen Unternehmen gemäß den §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von twiago, derzeit Köln.

15.3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.